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Bundesfinanzministerium will Vorsteuersatz weiter senken

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Bundesfinanzminister Christian Lindner will offensichtlich die pauschalierenden Landwirte stärker zur Kasse bitten. Gemäß dem Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness" soll die Vorsteuerpauschale für Landwirte von derzeit 9,0 % auf 8,4 % gesenkt werden. Laut Angaben des Bundesfinanzministeriums (BMF) ist der neue Satz, der ab dem 1. Januar 2024 gelten soll, Ergebnis der jährlichen Überprüfung.

Bundesfinanzminister Christian Lindner will offensichtlich die pauschalierenden Landwirte stärker zur Kasse bitten. Gemäß dem Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness" soll die Vorsteuerpauschale für Landwirte von derzeit 9,0 % auf 8,4 % gesenkt werden. Laut Angaben des Bundesfinanzministeriums (BMF) ist der neue Satz, der ab dem 1. Januar 2024 gelten soll, Ergebnis der jährlichen Überprüfung. Zu Beginn des vorigen Jahres war dieser von 9,5 % auf 9,0 % gekürzt worden; 2021 hatte der Satz noch bei 10,7 % gelegen.

 

An der Obergrenze, bis zu der die Vorsteuerpauschale genutzt werden darf, soll offenbar festgehalten werden, denn dazu findet sich in dem „Wachstumschancengesetz“ keine neue Vorgabe. Die Schwelle liegt aktuell bekanntlich bei netto 600 000 Euro im Kalenderjahr. Dabei gilt allerdings der sogenannte "konsolidierte" Gesamtumsatz aller Tätigkeiten desselben Unternehmers. Deshalb können auch sehr kleine landwirtschaftliche Betriebe aus der Pauschalierung herausfallen, wenn hohe andere Umsätze, zum Beispiel durch den Betrieb einer Biogas- oder Photovoltaikanlage, generiert werden.

 

Pauschalierende Landwirte nehmen die Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer ein und brauchen diese nicht an das Finanzamt abführen. Im Gegenzug müssen sie aber die Umsatzsteuer, die bei Vorleistungen anfällt, selbst tragen. Bei dem vom BMF berechneten Durchschnittssatz sollen sich die betreffenden Einnahmen und Ausgaben insgesamt die Waage halten. Für die landwirtschaftlichen Betriebe resultiert aus der erneuten Senkung der Vorsteuerpauschale laut der Schätzung des BMF eine steuerliche Mehrbelastung von 45 Mio Euro im Jahr 2024. Für die Folgejahre geht das Ministerium von 50 Mio Euro aus. AgE/ri

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Bundesfinanzministerium will Vorsteuersatz weiter senken

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Bundesfinanzminister Christian Lindner will offensichtlich die pauschalierenden Landwirte stärker zur Kasse bitten. Gemäß dem Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness" soll die Vorsteuerpauschale für Landwirte von derzeit 9,0 % auf 8,4 % gesenkt werden. Laut Angaben des Bundesfinanzministeriums (BMF) ist der neue Satz, der ab dem 1. Januar 2024 gelten soll, Ergebnis der jährlichen Überprüfung.

Bundesfinanzminister Christian Lindner will offensichtlich die pauschalierenden Landwirte stärker zur Kasse bitten. Gemäß dem Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness" soll die Vorsteuerpauschale für Landwirte von derzeit 9,0 % auf 8,4 % gesenkt werden. Laut Angaben des Bundesfinanzministeriums (BMF) ist der neue Satz, der ab dem 1. Januar 2024 gelten soll, Ergebnis der jährlichen Überprüfung. Zu Beginn des vorigen Jahres war dieser von 9,5 % auf 9,0 % gekürzt worden; 2021 hatte der Satz noch bei 10,7 % gelegen.

 

An der Obergrenze, bis zu der die Vorsteuerpauschale genutzt werden darf, soll offenbar festgehalten werden, denn dazu findet sich in dem „Wachstumschancengesetz“ keine neue Vorgabe. Die Schwelle liegt aktuell bekanntlich bei netto 600 000 Euro im Kalenderjahr. Dabei gilt allerdings der sogenannte "konsolidierte" Gesamtumsatz aller Tätigkeiten desselben Unternehmers. Deshalb können auch sehr kleine landwirtschaftliche Betriebe aus der Pauschalierung herausfallen, wenn hohe andere Umsätze, zum Beispiel durch den Betrieb einer Biogas- oder Photovoltaikanlage, generiert werden.

 

Pauschalierende Landwirte nehmen die Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer ein und brauchen diese nicht an das Finanzamt abführen. Im Gegenzug müssen sie aber die Umsatzsteuer, die bei Vorleistungen anfällt, selbst tragen. Bei dem vom BMF berechneten Durchschnittssatz sollen sich die betreffenden Einnahmen und Ausgaben insgesamt die Waage halten. Für die landwirtschaftlichen Betriebe resultiert aus der erneuten Senkung der Vorsteuerpauschale laut der Schätzung des BMF eine steuerliche Mehrbelastung von 45 Mio Euro im Jahr 2024. Für die Folgejahre geht das Ministerium von 50 Mio Euro aus. AgE/ri

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Bundesfinanzminister Christian Lindner will offensichtlich die pauschalierenden Landwirte stärker zur Kasse bitten. Gemäß dem Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness" soll die Vorsteuerpauschale für Landwirte von derzeit 9,0 % auf 8,4 % gesenkt werden. Laut Angaben des Bundesfinanzministeriums (BMF) ist der neue Satz, der ab dem 1. Januar 2024 gelten soll, Ergebnis der jährlichen Überprüfung.

Bundesfinanzminister Christian Lindner will offensichtlich die pauschalierenden Landwirte stärker zur Kasse bitten. Gemäß dem Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness" soll die Vorsteuerpauschale für Landwirte von derzeit 9,0 % auf 8,4 % gesenkt werden. Laut Angaben des Bundesfinanzministeriums (BMF) ist der neue Satz, der ab dem 1. Januar 2024 gelten soll, Ergebnis der jährlichen Überprüfung. Zu Beginn des vorigen Jahres war dieser von 9,5 % auf 9,0 % gekürzt worden; 2021 hatte der Satz noch bei 10,7 % gelegen.

 

An der Obergrenze, bis zu der die Vorsteuerpauschale genutzt werden darf, soll offenbar festgehalten werden, denn dazu findet sich in dem „Wachstumschancengesetz“ keine neue Vorgabe. Die Schwelle liegt aktuell bekanntlich bei netto 600 000 Euro im Kalenderjahr. Dabei gilt allerdings der sogenannte "konsolidierte" Gesamtumsatz aller Tätigkeiten desselben Unternehmers. Deshalb können auch sehr kleine landwirtschaftliche Betriebe aus der Pauschalierung herausfallen, wenn hohe andere Umsätze, zum Beispiel durch den Betrieb einer Biogas- oder Photovoltaikanlage, generiert werden.

 

Pauschalierende Landwirte nehmen die Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer ein und brauchen diese nicht an das Finanzamt abführen. Im Gegenzug müssen sie aber die Umsatzsteuer, die bei Vorleistungen anfällt, selbst tragen. Bei dem vom BMF berechneten Durchschnittssatz sollen sich die betreffenden Einnahmen und Ausgaben insgesamt die Waage halten. Für die landwirtschaftlichen Betriebe resultiert aus der erneuten Senkung der Vorsteuerpauschale laut der Schätzung des BMF eine steuerliche Mehrbelastung von 45 Mio Euro im Jahr 2024. Für die Folgejahre geht das Ministerium von 50 Mio Euro aus. AgE/ri

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